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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Reklame-Atelier Gerd Berenholz GmbH
Inhaber: Gerd Berenholz
Am Molenkopf 1 50735 Köln
Rechtsform der Gesellschaft: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Preise
Die im Angebot des Reklame-Atelier, genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch ein Monat nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Reklame-Atelier gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Bestellungen auf unserer Website sind bindende Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrags über die angebotenen Waren. Zusatzkosten, wie z. B. die Erstellung eines Korrekturabzugs, Datenkonvertierung sowie ähnliche Arbeiten, die das Reklame-Atelier ausgeführt werden müssen, werden bei Auftagsabbruch berechnet, ansonsten sind die Leistungen im Service inbegriffen.
III. Zahlung
Neukunden haben die Zahlung 100 % im Voraus zu leisten.
Bestandskunden haben eine Vorauszahlung von 50 % zu leisten. Die Restzahlung ist bei Lieferung bar oder vor dem Liefertermin nach Fertigstellung zu leisten. Behörden und Ämter haben 30 % Vorauszahlungen zu leisten. Die Restzahlung ist innerhalb 7 Werktagen zu leisten.Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann das Reklame-Atelier Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Reklame-Atelier auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Reklame-Atelier ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Verzögert das Reklame-Atelier die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Reklame-Atelier , zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von des Reklame-Atelier als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Reklame-Atelier ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Reklame-Atelier steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Plottvorlagen, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Reklame-Atelier nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Rekalme-Atelier zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden.
V. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Reklame-Atelier gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung des Reklame-Atelier gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist das Reklame-Atelier als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist das Reklame-Atelier auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VI. Beanstandungen/Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Angeblichen Schäden die an Kundeneigentum durch die Arbeit entstanden sein sollen sind bei Übergabe sofort zu melden. Lackschäden oder ähnliches die erst später gemeldet werden können nicht berücksichtigt werden da es nicht mehr nachweisbar ist dass die Schäden durch das Reklame-Atelier entstanden sind. Daher werden Kunden gebeten Ihr Eigentum bei Übergabe zu prüfen. Bei berechtigten Beanstandungen ist das Reklame-Atelier zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet das Reklame-Atelier nur bis zur Höhe des Auftragswerts. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Reklame-Atelier Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Das Reklame-Atelier ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. Fahrzeuge die durch das Reklame-Atelier beschriftet wurden sollten 14 Tage (Neufahrzeuge 21 Tage) nicht in eine Waschanlage bzw. nicht mit Hochdruckreinigern gereinigt werden. Ansonsten verfällt der Garantieanspruch. Unlackierte Fahrzeugteile wie z. B. Zierleisten und Anbauteile sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen. Vom Auftraggeber zum Druck angelieferte Ware ist vom Umtausch und sämtlicher Gewährleistung ausgeschlossen. Vom Auftraggeber angelieferte Daten müssen den Vorgaben des Reklame-Atelier entsprechen. Farbabweichungen bzw. Qualitätseinbußen bei der Qualität des Endprodukts können nicht beanstandet werden, wenn kein farbverbindlicher Ausdruck an das Reklame-Atelier übersandt wurde (z. B. bei der Bestellung über Internet). Ergibt sich ein schlechtes Druckergebnis aufgrund eines Gesamtfarbauftrags von über 300%, so ist dies ebenfalls kein Reklamationsgrund. Werden Standzeiten bei Fahrzeugen oder Trockenzeiten der Folien nicht vom Kunden eingehalten haftet das Reklame-Atelier nicht für die entstehenden Schäden an der Beschriftung und der Auftraggeber ist nicht befugt die Zahlung einzubehalten. Mit Unterzeichnung des Lieferscheins erklärt der Auftraggerber bzw. bevollmächtigte Person den ordnungsgemäßen Zustand der Arbeit.
VII. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Reklame-Atelier insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
VIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das
Reklame-Atelier arglistig gehandelt hat.
IX. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder ähnliches, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. Die Bearbeitung von offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge behält sich das Reklame-Atelier vor.
X. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von dem Reklame-Atelier nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorgezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XI. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat das Reklame-Atelier von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Nutzung der Website erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieser Website genießen urheberrechtlichen Schutz; Kopieren sowie Ausdrucken sind nur für Bestellungen beim Reklame-Atelier zugelassen. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und verstößt daher gegen das Urheberrecht, wird strafrechtlich verfolgt und verpflichtet zum Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz von Reklame-Atelier. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
XIV. Stornierungen
Der Auftraggeber hat das Recht seinen erteilten Auftrag zu Stornieren jedoch ist in diesem Fall das Reklame-Atelier dazu berechtigt die Gestaltungs-, Beratungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen. Weiterhin kann das Reklame-Atelier bei speziell bestellten Materialien diese komplett berechnen auch wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Digitaldruckaufträge im Textilbereich können nicht storniert werden. Stornierungen sind nur 3 Tage vor Produktionsbeginn in schriftlicher Form eingereicht gültig.